Auszahlung bei Neubauten

Wie geht die Auszahlung vor sich?

Wissen Sie, wie die Auszahlung bei Neubauten vor sich geht?

Darlehen, die zur Finanzierung eines Neubaus dienen, werden in der Regel nicht in einer Summe, sondern nach Baufortschritt in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt.
Von Bauträgern wird oft die Auszahlung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gewünscht. In der MaBV ist vom Gesetzgeber genau festgelegt, wann der Bauträger Zahlung vom Bauherrn fordern kann.

Zahlung nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)

  • die erste Rate 30% (nach Beginn der Erdarbeiten)
  • die zweite Rate 10% (nach Rohbaufertigstellung)
  • die dritte Rate 25% (nach Fertigstellung der Rohinstallation und Innenputz), 
  • die vierte Rate 15% (nach Fertigstellung der Schreiner- und Glasarbeiten ausgenommen der Türblätter), 
  • die fünfte Rate 15% (nach Bezugsfertigkeit bzw. Besitzübergabe) und 
  • die sechste Rate 5% (nach vollständiger Fertigstellung).

(in % jeweils von der Vertragssumme)

bzw. bei Erbbaurechten

  • die erste Rate 20% (nach Beginn der Erdarbeiten), 
  • die zweite Rate 20% (nach Rohbaufertigstellung), 
  • die dritte Rate 25% (nach Fertigstellung der Rohinstallation und Innenputz), 
  • die vierte Rate 15% (nach Fertigstellung der Schreiner- und Glasarbeiten ausgenommen der Türblätter), 
  • die fünfte Rate 15% (nach Bezugsfertigkeit bzw. Besitzübergabe) und 
  • die sechste Rate 5% (nach vollständiger Fertigstellung).

(in % jeweils von der Vertragssumme)

Sind noch Fragen offen?

Fragen Sie Ihre Bank genau, ob die Auszahlung wie gewünscht erfolgen kann. Manche Banken lassen sich ungern darauf ein und vereinbaren statt dessen eine bestimmte Anzahl von Raten nach dem jeweiligen Baufortschritt.
Wenn die Bank nicht bereit sein sollte, die Auszahlung so vorzunehmen wie Sie es mit dem Bauträger vereinbart haben, ist unter Umständen eine Zwischenfinanzierung notwendig, deren Zinssatz, da sie nur kurzfristig benötigt wird, oft relativ hoch ist,