FAQ's zur Finanzierung

Auf Ihre Frage finden Sie hier die Antwort

Was fließt in die Eigenleistung mit ein?

In die Ermittlung Ihrer geplanten Eigenleistungen können einfließen: 

  •  der Wert der eingesparten Arbeitsleistung Dritter 
  • Rabatte, zu den in den Objektkosten ggfs. eingerechneten Materialkäufen (wenn nicht bereits dort in Abzug gebracht).

Ich kaufe eine Eigentumswohnung... Wo finde ich Miteigentumsanteil und Wohnungsnummer?

Bei einer Finanzierung einer Eigentumswohnung sind diese Angaben sehr wichtig, um die Wohnung genau zu beschreiben. Diese Angaben finden Sie im Bestandsverzeichnis des Grundbuchauszuges sowie im Aufteilungsplan der Teilungserklärung.
Die Teilungserklärung regelt die Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander.

Was sind Erwerbsnebenkosten beim Hauskauf?

Erwerbsnebenkosten bestehen aus:

  • 3,5% sind Grunderwerbssteuer,
  • ca. 1% sind Kosten für den Notar,
  • ca. 0,5% sind Kosten für die Grundbucheintragung,
  • 3,5 % (3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sind Maklercourtage.

Die Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den (beurkundeten) Kaufpreis.

Kann beim Kauf die Gebäudeversicherung gewechselt werden?

Im Zuge des Kaufs einer Immobilien treten Sie automatisch in die bereits bestehende Gebäudeversicherung ein. (vgl. § 69 VVG)
Sie k?nnen jedoch diese Gebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach der grundbuchlichen Eigentumsumschrift mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode kündigen. (vgl. § 70 VVG)
Danach können Sie eine neue Versicherung bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl abschließen.
Auf Ihren Wunsch wird die Versicherungsabteilung des jeweiligen Anbieters Ihnen gern ein günstiges Angebot unterbreiten.
Um die vom Verkäufer bereits gezahlte Versicherungsprämie auszunutzen, empfehlen wir Ihnen eine Kündigung zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode.
Der Kauf bzw. Verkauf sollte der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. (vgl. § 71 VVG)