Welche Laufzeit sollte ich wählen?
Wie lange sollte ich den Zins sichern, ohne mich selbst zu binden?
Die richtige Zinsbindung: Eine Frage der Zeit
Eine der wichtigsten - und mitunter sehr schwer fallenden - Entscheidungen bei der Gestaltung der eigenen Baufinanzierung ist die Wahl der richtigen Zinsbindung für das aufzunehmende Darlehen. Für Neueinsteiger sei in Kürze erklärt, dass die Zinsbindungsfrist der Zeitraum ist, in dem der Darlehenszins für den Darlehensnehmer von der Bank festgeschrieben wird. Die Banken bieten unterschiedliche Zinsfestschreibungszeiten an, in der Regel sind Zinsfestschreibungen von 5 bis 20 Jahren bei der Baufinanzierung möglich.
Bei der Wahl der Zinsbindung gilt es für den Darlehensnehmer folgende drei Faktoren abzuwägen: Sicherheit, Chancen und Preis. Die Sicherheit, sich ein (bei Aufnahme des Darlehens) niedriges Zinsniveau für eine möglichst lange Zeitdauer zu sichern. Die Chancen, welche sich mit Ablauf der Zinsbindungsfrist - ein sinkendes Zinsniveau vorausgesetzt - hinsichtlich der Anschlussfinanzierung des Darlehens ergeben können. Der Preis, d.h. Zinssatz, welche mit längerer Laufzeit des Darlehens höher ausfällt.
Eine kurze Zinsbindung (5 Jahre) bietet für typische Bauherren-Verhältnisse wenig Sicherheit, kostet aber im aktuellen Marktumfeld etwa 0,50% p.a. weniger als die in aller Regel nachgefragte 10-Jahres-Zinsbindung. In Summe wenn auch finanzmathematisch nicht ganz exakt ergibt sich eine Zinsersparnis von 2,50% der Darlehenssumme für die Dauer des Darlehens. Wiederum bietet eine lange Zinsbindung (15 Jahre) hohe Sicherheit, kostet aber gegenwärtig 0,30% p.a. mehr als eine 10-Jahres-Zinsbindung.
Sofern liegt die Entscheidung für die vermeintliche goldene Mitte, d.h. eine Zinsbindung von 10 Jahren, nahe. Und die Mehrzahl der Bauherren entscheidet sich auch so. Beleg für dieses Verhalten ist eine Umfrage von Baugeld.Vergleich.de unter mehr als 7.000 Nutzern, die ergab, dass nahezu die Hälfte von ihnen eine 10-jährige Zinsbindung vorzieht.
Stand unserer Umfrage
Der aktuelle Stand der gesamten Umfrage: - 5 Jahre 15% ( 6.598 Stimmen)
- 10 Jahre 40% (17.400 Stimmen)
- 12 Jahre 12% ( 5.199 Stimmen)
- 15 Jahre 20% ( 8.825 Stimmen)
- 20 Jahre 13% ( 5.608 Stimmen)
(Stimmen Sie hier selbst ab!)
Sind also 10 Jahre auch für mich die beste Lösung?
Das demokratische Kalb läuft der Herde nach und finanziert über 10 Jahre. Da wir unseren Nutzern jedoch die Weiden mit dem saftigsten Gras aufzeigen möchte, lautet unser Tipp für den Bauherrn, der nicht nach exakt 10 Jahren mit einer Erbschaft oder ähnlichem rechnen kann, ganz einfach: 12 Jahre.
Unser guter Grund: §489a BGB
Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Artikel 1 Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen, - [...]
- [...]
- in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung.
Artikel 2 Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Artikel 3 Eine Kündigung des Darlehensnehmers nach Absatz 1 oder Absatz 2 gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
Artikel 4 Das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden. [...]
Was heißt das für mich?
Im Klartext heißt dies, dass ein Darlehensnehmer bei einem Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren mit Ablauf des zehnten Jahres ein permanentes Sondertilgungsrecht für das gesamte bzw. Teile des Darlehens hat. Gegen?ber einem Darlehen mit 10-jähriger Zinsbindung sind bei einer 12-jährigen Zinsbindungsfrist gegenwärtig zwar ca. 0,14% p.a. mehr zu zahlen, der Darlehensnehmer gewinnt jedoch die Freiheit, zwei Jahre lang die Zinsentwicklung beobachten und einen günstigen Zeitpunkt für seine Anschlussfinanzierung abwarten zu können.
Wenn Sie ein darlehen mit 10-jähriger Zinsbindung abschließen, sind Sie bei der Prolongation oder Umschuldung Ihres Darlehens auf Gedeih und Verderb auf einen festen Zeitpunkt festgelegt. Wenn es Ihnen bei der Anschlussfinanzierung Ihres 12-Jahres-Darlehen gelingt etwa 0,2% p.a. zu sparen, gewinnen Sie bereits. Und 0,2% Schwankung im Darlehenszins innerhalb von zwei Jahren stellen in aller Regel kein Problem dar. Besuchen sie hierzu den BIX (Baugeld-Index).
Unser Hinweis lautet daher
Nicht, wie die Bank es Ihnen sicher vorschlägt, für 10 Jahre den Zins sichern, sondern pfiffig sein und 12 Jahre wählen. Sie erhalten 12 Jahre Sicherheit, zahlen nur einen geringen Aufpreis und gewinnen für zwei Jahre die Chance auf eine günstige Anschlusskondition.
Das nennen wir ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit, Preis und Chancen für Ihre Baufinanzierung.
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